Jeder Mensch, der laut Gesetz als pflegebedürftig gilt, hat einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen decken bereits einen großen Teil der monatlichen Heimkosten ab. Bei geringem Einkommen werden Senioren, ergänzend zu den Leistungen der Pflegeversicherung, durch den Sozialhilfeträger gefördert. Diese Voraussetzungen bieten unseren Bewohnern/-innen ein umsorgtes und komfortables Leben in unserem Hause.